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Firmengründung: Diese Versicherungen sollten von Tag 1 stehen

27. Juli 2026 · Redaktion

Sofort relevant

  • Betriebshaftpflicht – meist Voraussetzung für erste Aufträge und Mietverträge.
  • Sach-/Inventarversicherung – sobald Einrichtung und Geräte im Einsatz sind.
  • Unfallversicherung (UVG) – für Angestellte obligatorisch ab Anstellung.
  • BVG – Anschluss an eine Pensionskasse, sobald der Mindestlohn erreicht wird.

Später ergänzen

Krankentaggeld, Rechtsschutz, Cyber, D&O – je nach Wachstum und Kundenstruktur.

Tipp

Pakete «für Gründer» sind bequem, aber selten optimal zugeschnitten. Ein neutraler Vergleich lohnt sich gerade am Anfang.

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